EU-DSGVWAS?

Bürokratiemonster oder Papiertiger?

Es wurde bereits viel darüber geschrieben, bevor und seit dem 25. Mai 2018 die EU-DSGVO in Kraft gesetzt wurde. Angesichts der erschreckenden Datenmissbrauchs-Skandale und dem Handel mit Datenprofilen ist diese Massnahme ein durchaus berechtigtes Anliegen. Anstelle des gesunden Menschenverstandes gilt aber nun ein komplexes Regelwerk mit markanten Sanktionsdrohungen. Da sich die Schweiz in der Regel EU-Recht übernimmt, ist davon auszugehen, dass mit der Revision des Datenschutzrechtes ähnliche Massnahmen anstehen werden.

Aber unabhängig davon sind auch viele Schweizer Sitebetreiber von der EU-DASGVO betroffen und gezwungen, entsprechende Schritte einzuleiten. Dies ist der Fall, wenn Daten von EU-Bürgern erfasst und bearbeitet, Newsletter versandt, Cookies oder Analyse-Tools genutzt werden.

Für grosse E-Shop-Betreiber oder international tätige Firmen eine unumgängliche Herausforderung, welche umfangreiche Massnahmen und rechtliche Beratung bedingen. Wenn jedoch, wie bei vielen KMU, das Angebot auf die Schweiz beschränkt ist, sollte das Kinde nicht gleich mit dem Bade ausgeschüttet werden. Oftmals genügt eine eingehende, thematische Auseinandersetzung wenige organisatorische wie auch technische Schritte, um hier auf der sicheren Seite zu stehen.
Links: Netzwoche / Datenschutz Self Assessment Tool

PS: Schlussendlich sollte sich auch jeder User damit auseinandersetzen, ob und wem er seine Daten anvertraut, welche Sozialen Medien er in welchem Umfang nutzt und wieweit er getrackt werden will. Man lässt ja auch nicht seine angeschriebenen Hausschlüssel auf der Strasse liegen:-)